Heidland Werres Diederichs Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Theodor-Heuss-Ring 38-40
50668 Köln
Tel.: 0221/951446-0
Fax: 0221/951446-99
e-mail: kanzlei@hwd.de
Heidland Werres Diederichs Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB
ist eingetragen beim Amtsgericht Essen - Partnerschaftsregister - unter PR 3604
Dr. Rüdiger Werres
Martin Diederichs
Henning von Berg
Dr. Jörg Gollnick
Jörg Mayr
Sämtliche Anwälte der Kanzlei sind Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland)
UST-Ident-Nr.: DE122734055
Berufshaftpflichtversicherung:
AXA Versicherung AG,
Lise-Meitner-Strasse 4
60486 Frankfurt am Main
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
Tel.: 0221 / 973010-0
Fax: 0221 / 973010-50
Die Tätigkeit der Anwälte der Kanzlei erfolgt auf der berufsrechtlichen Grundlage der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO) sowie der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).
Sämtliche Vorschriften stehen Ihnen unter www.brak.de im Volltext zur Verfügung.
Die Abwicklung der Insolvenzverfahren erfolgt unter Beachtung der Berufsgrundsätze des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)
Die Internetseiten der Rechtsanwaltskanzlei Heidland Werres Diederichs bieten Ihnen eine Vielzahl von Informationen, die regelmäßig aktualisiert werden. Sie können unsere Informationen speichern und Verknüpfungen zu unseren Seiten einrichten. Bei Verlinkung von kommerziellen Anbietern müssen die Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Heidland Werres Diederichs alleiniger Bestandteil des Navigator-Fensters sein. Die Informationen dürfen nicht verändert oder verfälscht werden.
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Die bereitgestellten Informationen über laufende oder abgeschlossene Insolvenzverfahren stehen nur zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung. Eine darüberhinausgehende Speicherung der Rechercheergebnisse, deren Verbreitung oder Veröffentlichung ist nicht gestattet.
Die abrufbaren Informationen zu Insolvenzantrags- und Insolvenzverfahren beziehen sich nur auf Unternehmensinsolvenzen. Bei natürlichen Personen, die sich in der Insolvenz befinden, wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen von einer Aufnahme in die Liste abgesehen.
Die Prognosen über den möglichen Zeitpunkt der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und die zu erwartenden Quoten können nur als grobe Schätzung verstanden werden, für die keinerlei Haftung übernommen wird.
Der mögliche Beendigungszeitpunkt eines Insolvenzverfahrens kann sich durch verschiedene Umstände um Jahre verschieben (z.B. wegen der Dauer von Rechtsstreitigkeiten, die für die Insolvenzmasse zu führen sind oder wegen schlechter Verwertungsmöglichkeiten von Immobilien). Auch die zu erwartende Insolvenzquote kann durch eine Vielzahl von Umständen massiv beeinflusst werden (z.B. unerwarteter Verlauf von Rechtsstreitigkeiten, Insolvenz von Schuldnern der Insolvenzschuldnerin, Forderungsanmeldungen weiterer Gläubiger, unerwartet hoher Ausfall dinglich gesicherter Gläubiger usw.) Natürlich können günstige Umstände auch zu einer deutlichen Quotenverbesserung führen.
Wegen dieser Unsicherheiten kann keinerlei Haftung für die abgegebenen Prognosen übernommen werden.